Therapien/Behandlungen

Verordnungen

Folgende Ärzte verschreiben eine Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörtherapie:

 

Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater/Pädaudiologen, Allgemeinmediziner/Hausärzte, Kieferorthopäden und Zahnärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater.

 

Der Kostenträger ist die jeweilige Krankenkasse. Es können jedoch auch Therapien ohne ärztliche Verordnung durchgeführt werden, wenn die Kosten vom Patienten selber getragen werden.

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