Therapien/Behandlungen
Verordnungen
Folgende Ärzte verschreiben eine Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörtherapie:
Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater/Pädaudiologen, Allgemeinmediziner/Hausärzte, Kieferorthopäden und Zahnärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater.
Der Kostenträger ist die jeweilige Krankenkasse. Es können jedoch auch Therapien ohne ärztliche Verordnung durchgeführt werden, wenn die Kosten vom Patienten selber getragen werden.